Allgemeine Fragen zum WEG-Verwalterwechsel
Warum findet ein Verwalterwechsel statt
Ein Verwalterwechsel kann unterschiedliche Gründe haben, beispielsweise das Auslaufen eines Verwaltervertrags, eine Entscheidung der Eigentümergemeinschaft oder eine Neuausrichtung der Immobilienbetreuung. Ziel ist es, die ordnungsgemäße Verwaltung der Immobilie sicherzustellen.
Ab wann ist die neue Hausverwaltung zuständig?
Die neue Hausverwaltung übernimmt ihre Aufgaben zum offiziell mitgeteilten Stichtag. Ab diesem Zeitpunkt ist sie grundsätzlich Ansprechpartner für alle Verwaltungsangelegenheiten, soweit diese zu ihrem Aufgabenbereich gehören.
Muss ich als Eigentümer oder Mieter etwas unternehmen?
In der Regel ist zunächst kein aktives Handeln erforderlich. Sollten Unterlagen, Angaben oder weitere Informationen benötigt werden, wird die neue Verwaltung Sie entsprechend informieren.
Wer ist während der Übergangsphase mein Ansprechpartner?
Bis zum offiziellen Übergabetermin ist grundsätzlich die bisherige Verwaltung zuständig. Ab dem vereinbarten Übernahmedatum wenden Sie sich bitte an die neue Verwaltung. Abweichende Zuständigkeiten während der Übergabe werden gesondert mitgeteilt.
Werden alle Unterlagen an die neue Verwaltung übergeben?
Die bisherige Verwaltung hat die relevanten Verwaltungsunterlagen im Rahmen ihrer Übergabepflichten zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen beispielsweise Verträge, Beschlüsse, Abrechnungen, Wirtschaftspläne und weitere objektbezogene Dokumente.
Ändert sich durch den Verwalterwechsel die Bankverbindung?
Ob sich die Bankverbindung ändert, wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Bitte nehmen Sie Änderungen ausschließlich auf Grundlage einer offiziellen Mitteilung vor.
Muss ich meinen Dauerauftrag ändern?
Eine Anpassung ist nur erforderlich, wenn sich die Bankverbindung oder andere Zahlungsdaten ändern. In diesem Fall erhalten Sie die entsprechenden Informationen.
Was passiert mit bereits geleisteten Zahlungen?
Bereits geleistete Zahlungen werden im Rahmen der buchhalterischen Übergabe berücksichtigt. Die neue Verwaltung übernimmt die relevanten Buchungs- und Kontoinformationen, soweit diese ordnungsgemäß übergeben wurden. Gleiches geschieht mit etwaigen Guthaben oder Zahlungsrückständen, die bei Verwaltungsübernahme entsprechend geprüft werden.
Ändert sich das monatliche Hausgeld durch den Verwalterwechsel?
Ein Verwalterwechsel führt nicht automatisch zu einer Änderung des Hausgeldes. Für Wohnungseigentümer gelten grundsätzlich die beschlossenen Vorschüsse auf Grundlage des maßgeblichen Wirtschaftsplans weiter, bis eine Änderung beschlossen wird.
Wer erstellt die nächste Jahresabrechnung?
Die Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen sowie dem Zeitpunkt des Verwalterwechsels. Die neue Verwaltung wird darüber informieren, wie die noch offenen Abrechnungen bearbeitet werden. Gleiches geschieht mit noch offenen Abrechnungen aus den Vorjahren
Bleiben bestehende Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft gültig?
Ja. Ordnungsgemäß gefasste und wirksame Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft bleiben durch den Verwalterwechsel grundsätzlich unberührt.
Werden bestehende Verträge mit Dienstleistern übernommen?
Bestehende Verträge, beispielsweise mit Hausmeisterdiensten, Reinigungsunternehmen oder Wartungsfirmen, bleiben grundsätzlich bestehen, sofern die Gemeinschaft beziehungsweise der jeweilige Eigentümer Vertragspartner ist. Die neue Verwaltung prüft diese Verträge im Rahmen der Übernahme.
Habe ich weiterhin Zugriff auf meine bisherigen Dokumente?
Die neue Verwaltung wird über die zukünftige Bereitstellung von Dokumenten informieren. Falls ein neues Eigentümerportal eingeführt wird, erhalten Sie gegebenenfalls neue Zugangsdaten. Die Südobjekt Hausverwaltung listet die Dokumente im Eigentümer- und Mieterportal von Easimo und wird die Dokumente im Laufe der Zeit entsprechend aktualisieren und hinterlegen.
Werden bereits beauftragte Reparaturen fortgeführt?
Bereits beauftragte Maßnahmen werden grundsätzlich weiterverfolgt. Die neue Verwaltung prüft den Bearbeitungsstand und stimmt sich bei Bedarf mit den beauftragten Unternehmen ab.
An wen wende ich mich bei einem Notfall?
Bei akuten Notfällen, beispielsweise einem größeren Wasserrohrbruch, nutzen Sie bitte die bekannt gegebene Notfallnummern über die im Portal bereitgestellten Listen. Die neue Verwaltung informiert Sie über die ab dem Übernahmedatum geltenden Notfallkontakte.
Wird es ein neues Eigentümerportal geben?
Sofern die neue Verwaltung ein digitales Eigentümerportal anbietet, erhalten Sie Informationen zur Registrierung und Nutzung. Darüber können je nach Funktionsumfang Dokumente eingesehen, Anfragen gestellt und Mitteilungen abgerufen werden. Südobjekt bietet aktuell für Mieter und Eigentümer das Portal von EASIMO an.
Wie lange dauert die vollständige Übernahme der Verwaltung?
Die Dauer hängt unter anderem von der Größe der Immobilie, dem Umfang der Unterlagen und dem Stand der bisherigen Verwaltung ab. Die operative Zuständigkeit beginnt zum vereinbarten Stichtag; die vollständige Übernahme und Prüfung sämtlicher Vorgänge kann darüber hinaus Zeit beanspruchen.
